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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Zulässigkeit eines biometrischen Zeiterfassungssystems
Eine radiologische Praxis führte im Sommer 2018 das Zeiterfassungssystem „ZEUS“ ein, mit dem die Mitarbeiter über einen biometrischen Fingerabdruck identifiziert werden. Das eingesetzte Verfahren speichert ausschließlich die Minutien eines Fingerabdrucks, denen eine bestimmte Record-Nummer zugeordnet ist.
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