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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Außerordentliche Kündigung – Anhörung des Betriebsrats
§ 102 Abs. 1 BetrVG; § 626 Abs. 2 BGB
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1982 als Konstruktionsingenieur beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf die jeweils für den Betrieb geltenden Tarifverträge der Metallindustrie (MTV M+E NRW).
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