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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Außerordentliche Kündigung – Anhörung des Betriebsrats

§ 102 Abs. 1 BetrVG; § 626 Abs. 2 BGB

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten seit 1982 als Konstruktionsingenieur beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf die jeweils für den Betrieb geltenden Tarifverträge der Metallindustrie (MTV M+E NRW).

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