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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.12.2020 die lohnsteuerlich relevanten Werte für unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer überlassene Mahlzeiten festgelegt. Diese sind grundsätzlich mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert (Sozialversicherungsentgelt-Verordnung – SvEV) zu bewerten.
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