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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Kein Vertrauensschutz in die frühere „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung des BSG

§ 7 Abs. 1 SGB IV i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG; § 25 SGB IV; § 153 Abs. 4 SGG

Problempunkt

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern fand in der Praxis der Sozialversicherungsträger wie auch der Sozialgerichte bis zu einer grundlegenden Rechtsprechungsänderung des BSG ab dem Jahre 2012 die „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung Berücksichtigung.

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