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 Bild: pixabay.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

TV-Ärzte/Länder: Urlaubsgeld nach Elternzeit

Vom 2. bis 31.10.2017 befand sich der Kläger in Elternzeit. Am 9. und 14.11.2017 erteilte das beklagte Land dem Kläger Urlaub. Als Urlaubsentgelt zahlte es ihm lediglich das Tabellenentgelt.

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