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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
TV-Ärzte/Länder: Urlaubsgeld nach Elternzeit
Vom 2. bis 31.10.2017 befand sich der Kläger in Elternzeit. Am 9. und 14.11.2017 erteilte das beklagte Land dem Kläger Urlaub. Als Urlaubsentgelt zahlte es ihm lediglich das Tabellenentgelt.
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