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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Entschädigung wegen Kopftuchverbots
Art. 4 GG; §§ 2, 8 Abs. 1, 15 Abs. 2, 22 AGG; § 2 Berliner Neutralitätsgesetz
Problempunkt
Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin und bewarb sich als Quereinsteigerin für den Beruf der Lehrerin bei dem beklagten Land Berlin. Als gläubige Muslima trägt sie ein entsprechendes Kopftuch.
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