Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH, deren wesentliche Aufgabe in der Führung der Geschäfte einer KG bestand, haftet nach Ansicht des OLG Nürnberg (Urt. v. 30.3.2022 – 12 U 1520/19) dieser KG gegenüber gem. § 43 Abs. 2 GmbHG auf Schadenersatz. Vorliegend hätte auch die Klage von den Gesellschaftern im Rahmen der actio pro socio erhoben werden können.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium