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 Bild: Lustre Art Group/stock.adobe.com
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TITELTHEMA

Resilienz durch Regelung

Muster-Betriebsvereinbarung für Katastrophen-, Krisen- und Kriegsfälle

Unternehmen sind angesichts der multiplen, hybriden Bedrohungslage, der kaufmännischen Sorgfaltspflichten und auch zur persönlichen Enthaftung der Leitungsorgane gut beraten (§ 91 Abs. 2 AktG: BeckOGK/Fleischer AktG § 91 Rz. 31; § 43 Abs. 1 GmbH: MüKoGmbHG/Fleischer, 5. Aufl. 2026, GmbHG § 43 Rz. 73; Henssler/Strohn/Oetker, 6. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Rz. 24 a.

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