Direkt zum Inhalt
 Bild: Butch/stock.adobe.com
Bild: Butch/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Lohnsteuerermäßigte Besteuerung einer Abfindung

Wenn dem Arbeitgeber durch Vertrag das Recht eingeräumt wird, gegen einen weiteren Abfindungsvertrag das Arbeitsverhältnis zu beenden, unterliegt der aufgrund dieser Vereinbarung erhaltene Entschädigungsanspruch der ermäßigten Besteuerung. In der Praxis wird diese Handhabung als sog. „Sprinterklausel“ bezeichnet (FG Hessen, Urt. v. 31.5.2021 – 10K1597/20; andere Ansicht FG Niedersachsen, Urt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium