Hinweisgeberschutz - Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle

 

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vorgelegt. Hinweisgeber sollen zukünftig besonders geschützt werden mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten werden damit verpflichtet, Systeme zur Compliance-Meldung einzurichten.

„Arbeit und Arbeitsrecht“ brachte Experten zum Hinweisgeberschutz an einen Tisch, um über dieses Thema zu diskutieren. Moderiert wurde der Round Table von AuA-Chefredakteur Andreas Krabel.

 

Programm
  • Vorgaben zum Schutz hinweisgebender Personen
  • Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie
  • Welche gesetzlich normierten Anforderungen müssen erfüllt werden?
  • Reichen webbasierte Hinweisgebersysteme zur ordnungsgemäßen Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus?
  • Wie werden hinweisgebende Arbeitnehmer geschützt?
  • Herausforderungen für Unternehmen
Referent:innen
Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Partner
BUSE, Frankfurt am Main
Jens Gräßler
Business Development
EQS Group AG, Berlin
Dr. Frank Schemmel
Practice Lead International Privacy & Compliance
DataCo GmbH (DataGuard), München
Veranstalter
HUSS-MEDIEN GmbH
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin
030 42151-238