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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Abfindungszahlung
Das FG Hamburg hatte über die Arbeitgeberhaftung im Zusammenhang mit einer Abfindungszahlung an einen Arbeitnehmer, der im Monat der Vertragsauflösung auch seinen Wohnsitz im Inland aufgegeben hat, zu urteilen. Der Auflösungsvertrag wurde im Februar 2003 zum Ablauf des Monats geschlossen.
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