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ARBEITSRECHT

Abmahnungen nach Vertragsende löschen?

Die Klage im Arbeitsrecht

1 Sachverhalt

Die Klägerin Frau K. war viele Jahre lang bei der G GmbH tätig. Die Anteile daran wiederum hält zu 74,9 % deren Geschäftsführer Herr S. und zu 25,1 % der T e. V. Die Personalabteilung des T e. V. nahm bisher alle administrativen Personalangelegenheiten der G GmbH wahr, u. a.

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