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Mitarbeiter können auf diesen Plattformen anonym ihren eigenen Arbeitgeber bewerten. Aufgrund der Anonymität finden sich aber nicht nur positive, sondern vielfach auch negative Dinge, die im Internet über das Unternehmen verbreitet werden. Die Kritik kann von einer einfachen negativen Äußerung bis hin zur Beleidigung und gar Rufschädigung reichen, so dass der Arbeitgeber gut beraten ist, die konkreten Handlungsmöglichkeiten zu kennen.
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Verena Weiss-Bölz
Katharina Heinz
· Artikel im Heft ·
Definition und arbeitsrechtlicher Rahmen
„An sich ist das doch nur konsequent in der Zeit, in der wir leben“ sagen die einen. „Unnötig, überflüssig
Ein Fahrer für Geldtransporte war seit Januar 1998 beschäftigt und bezog zuletzt ein Monatsgehalt von rund 4.500 Euro. Im Sommer 2016
Der Beschluss des BAG zur Arbeitszeiterfassung vom 13.9.2022 (1ABR22/21, AuA 2/23, S.55) sowie zuvor das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 (55
Seit Jahren geistert der Begriff Fachkräftemangeldurch die Medien. Anfangs schien es sich eher um ein Phänomen einzelner Branchen zu
Problempunkt
Der Kläger wehrt sich gegen eine ihm erteilte Abmahnung. Er ist als Redakteur für eine Zeitschrift bei der Beklagten
Chancen und Risiken von Konflikten
„Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt