Arbeitgeberzuschüsse zum 49-Euro-Ticket

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 Bild: www.markus-lehr.de / stock.adobe.com
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In der Praxis tauchen immer mehr Fragen auf, wie die lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter beim Bezug des Deutschlandtickets zu handhaben ist. Hierzu gibt es verschiedene BMF-Schreiben (u. a. v. 30.5.2022, BStBl 2022 I S. 922).

Auf eine entsprechende Nachfrage der DIHK hat das BMF im März 2023 geantwortet. Danach wird das 49-Euro-Ticket (wie das 9-Euro-Ticket im vorangegangenen Jahr) auf den Regionalverkehr beschränkt sein. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG ist damit dem Grunde nach möglich.

Mit dieser Stellungnahme hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass auch Zuschüsse des Arbeitgebers zum anstehenden 49-Euro-Ticket nach § 3 Nr. 15 EStG grundsätzlich steuerfrei sind. Die Arbeitgeberzuschüsse dürfen – bezogen auf das Kalenderjahr – aber in Summe nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten. Der überschießende Betrag stellt einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
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Arbeitgeberzuschüsse zum 49-Euro-Ticket
Seite 49
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Diese Ausführungen sind in Ergänzung zum Beitrag von S. Peterson in AuA 6/21, S. 49 in dieser Rubrik zu betrachten: Nach § 3 Nr. 34 EStG