Arbeitsstrafrecht im Fokus

Haftungsrisiken für Unternehmer erkennen und vermeiden

Arbeitgeber treffen zahlreiche rechtliche Pflichten. Im Einzelfall können Pflichtverstöße jedoch nicht nur zur zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung führen, sondern auch straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Auseinandersetzung mit arbeitsstrafrechtlichen Risiken ist für Unternehmer nicht zuletzt von persönlicher Bedeutung: Schließlich sind sie diejenigen, die die Verantwortung für ihr Unternehmen tragen und finden sich folglich in arbeitsstrafrechtlichen Sachverhalten nicht selten auf Beschuldigtenseite wieder. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Fallstricke und zeigt konkrete Lösungswege auf, um Haftungsrisiken zu minimieren und Compliance-orientiert zu agieren.

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Fear of condemnation. Senior man suffering from social pressure. Many eyes looking, making impact on a person. Concept of influence, manipulation and addiction. Inner world, psychology, diversity. Bild: master1305/stock.adobe.com
Fear of condemnation. Senior man suffering from social pressure. Many eyes looking, making impact on a person. Concept of influence, manipulation and addiction. Inner world, psychology, diversity. Bild: master1305/stock.adobe.com

Arbeitsstrafrecht – ein facettenreiches Gebiet

Das Arbeitsstrafrecht umfasst alle Straf- und Bußgeldvorschriften, die im Zusammenhang mit der Stellung als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer relevant werden. Es schützt die Rechte und Interessen beider Seiten des Arbeitsverhältnisses und sanktioniert Verhaltensweisen, die dieses Verhältnis gefährden (für eine Nachschau des Entwurfes eines Verbandssanktionsgesetzes und Lehren für eine mögliche Neuauflage siehe Gehring, NZWiSt 2022, S. 437 ff.).

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Ulf Reuker

Ulf Reuker

Dr. Tobias Eggers

Dr. Tobias Eggers
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Certified Compliance Officer, Partner, PARK | Wirtschaftsstrafrecht, Dortmund

· Artikel im Heft ·

Arbeitsstrafrecht im Fokus
Seite 18 bis 21
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Body Teil 1

Ausgangslage

Eine Vielzahl straf- und bußgeldbewehrter Pflichten knüpft an – regelmäßig dem Zivilrecht entlehnte – Statusbezeichnungen

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Die Entsendevorschriften

Grundlagen und Ziele des Entsenderechts

Die rechtliche und geistige Grundlage des Entsenderechts ist die

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Fehlende vertragliche Regelungen

Problemstellung:

Viele Unternehmen führen mobile Arbeit lediglich als informelle Option ein, ohne

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„Compliance” ist durch Praxis, Regulierung sowie Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung, nicht

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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung

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Corona-Pandemie, Ukrainekrieg, Inflation undRezession: Die Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte werden größer. Viele hoffen