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AKTUELL - Brennpunkt
Aufhebungsvertrag und Gebot fairen Verhandelns
Will sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber trennen und das Arbeitsverhältnis beenden, steht ihm das jederzeitige Kündigungsrecht zur Seite, da der Arbeitgeber Kündigungsschutz für sich nicht in Anspruch nehmen kann.
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