Auskunft über personenbezogene Daten

Art. 15 DSGVO als Druckmittel

In der täglichen Praxis zeigt sich, dass zunehmend Auskunftsansprüche aktueller und ehemaliger Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern nach Art. 15 Abs. 1 und 3 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend gemacht werden. Dies erfolgt dabei vor allem im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Der richtige Umgang mit Auskunftsersuchen stellt für viele Arbeitgeber jedoch eine große Herausforderung dar. Dies nicht zuletzt, da nach wie vor Unklarheiten im Hinblick auf den Inhalt und den Umfang solcher Ersuchen bestehen.

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 Bild: Feodora/stock.adobe.com
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Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Mit personenbezogenen Daten sind dabei alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie bspw. deren Name und Adresse, aber auch die für Gehaltszahlungen hinterlegte Bankverbindung oder die Steuer-ID.

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Sarah Klachin

Sarah Klachin
LL.M., Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

Nadia Schaff

Nadia Schaff
Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

· Artikel im Heft ·

Auskunft über personenbezogene Daten
Seite 20 bis 23
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