Auskunft über personenbezogene Daten
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Mit personenbezogenen Daten sind dabei alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie bspw. deren Name und Adresse, aber auch die für Gehaltszahlungen hinterlegte Bankverbindung oder die Steuer-ID.
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Sarah Klachin

Nadia Schaff

· Artikel im Heft ·
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Problempunkt
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Erschütterung des Beweiswerts
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