Auskunft über personenbezogene Daten
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Mit personenbezogenen Daten sind dabei alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie bspw. deren Name und Adresse, aber auch die für Gehaltszahlungen hinterlegte Bankverbindung oder die Steuer-ID.
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Sarah Klachin

Nadia Schaff

· Artikel im Heft ·
● Problempunkt
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Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Werbetechnikbranche, bis zum 30.4.2019 als Werbetechniker im Bereich Folierung