Direkt zum Inhalt
 Bild: Feodora/stock.adobe.com
Bild: Feodora/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Auskunft über personenbezogene Daten

Art. 15 DSGVO als Druckmittel

Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Mit personenbezogenen Daten sind dabei alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie bspw.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium