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ARBEITSRECHT
Auswahl- und Testverfahren
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“
1 Personalpolitischer Zweck, Instrumente und Grundlagen
Zum Einsatz kommen solche Verfahren sowohl zur Auswahl unter Bewerbern (§ 26 Abs. 8 a. E. BDSG) als auch zur Weiterentwicklung vorhandener Mitarbeiter sowie im Rahmen der Team- und Projektplanung.
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