1 Personalpolitischer Zweck, Instrumente und Grundlagen
Zum Einsatz kommen solche Verfahren sowohl zur Auswahl unter Bewerbern (§ 26 Abs. 8 a. E. BDSG) als auch zur Weiterentwicklung vorhandener Mitarbeiter sowie im Rahmen der Team- und Projektplanung. Angewendet werden sie entweder von der geschulten eigenen Personalabteilung oder beauftragten spezialisierten externen Firmen (Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO). Das Ziel besteht darin, objektive, valide Personalentscheidungen nach einem standardisierten strukturierten Verfahren treffen zu können, also „Bauchentscheidungen“, „Nasenfaktor“ etc.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Mission Impossible?
„Das Gegenteil von schlecht muss nicht gut sein – es kann noch schlechter sein.“ (Watzlawick, 2021)
Widerspricht der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben
Über die Arbeitszeiterfassung wurde zuletzt im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil diskutiert. Zwar wurden
Endlich ist er da, der Entwurf für ein „Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen“. Was ist dort konkret vorgesehen und für wen gelten die
Problempunkt
Die Klägerin ist Akademikerin, über 60 Jahre alt und bei der Beklagten bereits langjährig in Teilzeit beschäftigt. In der
Gewerkschaften haben in Deutschland ein grundgesetzlich verbrieftes Recht zum Zugang in einen Betrieb. Die Digitalisierung wirft in diesem