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 Bild: Robert Kneschke/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 15 Minuten
ARBEITSRECHT

Auswahl- und Testverfahren

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“

1 Personalpolitischer Zweck, Instrumente und Grundlagen

Zum Einsatz kommen solche Verfahren sowohl zur Auswahl unter Bewerbern (§ 26 Abs. 8 a. E. BDSG) als auch zur Weiterentwicklung vorhandener Mitarbeiter sowie im Rahmen der Team- und Projektplanung.

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