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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

AVE von Tarifverträgen im Baugewerbe sind rechtswirksam

Am 6.7.2015 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV), den Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt.

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