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 Bild: llightpoet/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Bahncard als Arbeitslohn

Die OFD Frankfurt hat mit Rundverfügung vom 9.12.2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Beschaffung einer Bahncard durch den Arbeitgeber Stellung genommen. Grundsätzlich werden für die steuerliche Einstufung zwei Fallgruppen gebildet. Wenn es bei der Überlassung der Bahncard an den Arbeitnehmer zur sog. prognostizierten Vollamortisation kommt, stellt die Überlassung keinen Arbeitslohn dar.

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