Die OFD Frankfurt hat mit Rundverfügung vom 9.12.2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Beschaffung einer Bahncard durch den Arbeitgeber Stellung genommen. Grundsätzlich werden für die steuerliche Einstufung zwei Fallgruppen gebildet. Wenn es bei der Überlassung der Bahncard an den Arbeitnehmer zur sog. prognostizierten Vollamortisation kommt, stellt die Überlassung keinen Arbeitslohn dar. Dieser Fall liegt vor, wenn die ersparten Fahrtkosten für Einzelfahrscheine die Kosten der Bahncard erreichen oder übersteigen. Dann liegt kein Arbeitslohn vor. Im Fall der sog.
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Rainer Kuhsel
· Artikel im Heft ·
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