Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Bahncard als Arbeitslohn
Die OFD Frankfurt hat mit Rundverfügung vom 9.12.2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Beschaffung einer Bahncard durch den Arbeitgeber Stellung genommen. Grundsätzlich werden für die steuerliche Einstufung zwei Fallgruppen gebildet. Wenn es bei der Überlassung der Bahncard an den Arbeitnehmer zur sog. prognostizierten Vollamortisation kommt, stellt die Überlassung keinen Arbeitslohn dar.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
