Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Beitragsnachzahlungen
Mit Urteil vom 4.9.2019 hat der BFH (X R 43/17) entschieden, dass rentenrechtlich zulässige Nachzahlungen von Vorsorgebeiträgen für ein vorangegangenes Kalenderjahr unter bestimmten Umständenals Beiträge für das Jahr zu berücksichtigen sind, für das sie zulässigerweise geleistet wurden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
