Mit Urteil vom 4.9.2019 hat der BFH (X R 43/17) entschieden, dass rentenrechtlich zulässige Nachzahlungen von Vorsorgebeiträgen für ein vorangegangenes Kalenderjahr unter bestimmten Umständenals Beiträge für das Jahr zu berücksichtigen sind, für das sie zulässigerweise geleistet wurden. Im entschiedenen Fall bezog der Kläger wegen Berufsunfähigkeit Versorgungsleistungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung (Versorgungswerk). Seit 1970 bis zu seiner Verrentung war er im Wesentlichen als angestellter Arzt, zeitweise auch freiberuflich tätig und leistete Beiträge an das Versorgungswerk.
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Rainer Kuhsel

· Artikel im Heft ·
Im Rahmen des allgemeinen Fachkräftemangels nimmt die Zahl der beschäftigten Altersrentner wieder zu. Folgende Besonderheiten sind dabei
Der BFH hat mit Urteil vom 7.7.2020 (X R 35/18) entschieden, dass die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) i
Problempunkt
Der EuGH hatte im Rahmen einer Vorlagefrage des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs darüber zu entscheiden
Das Arbeitsverhältnis der Klägerin bestand seit 1984 in Vollzeit. Ab dem Jahr 2005 reduzierte sie die regelmäßige Arbeitszeit auf die
Ausgangslage der Entscheidung
Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022