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 Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Beitragsnachzahlungen

Mit Urteil vom 4.9.2019 hat der BFH (X R 43/17) entschieden, dass rentenrechtlich zulässige Nachzahlungen von Vorsorgebeiträgen für ein vorangegangenes Kalenderjahr unter bestimmten Umständenals Beiträge für das Jahr zu berücksichtigen sind, für das sie zulässigerweise geleistet wurden.

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