Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

Aktuelle rechtliche Herausforderungen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht im Arbeitsverhältnis immer wieder im Fokus der Betrachtung. Fragen zum Beweiswert und dessen Erschütterung, die Grundsätze der Einheit des Verhinderungsfalls oder die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind besonders praxisrelevant und bereiten in der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung häufig Probleme. Dieser Beitrag untersucht die aktuellen rechtlichen Herausforderungen und sucht praxistaugliche und rechtssichere Antworten hierauf.

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 Bild: nadia_snopek/stock.adobe.com
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Erschütterung des Beweiswerts

Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG erhebt, darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Diesen Beweis wird er i. d. R. dadurch führen, dass er dem Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 EntgFG vorlegt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs.

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RiArbG Sönke Oltmanns

RiArbG Sönke Oltmanns
Datenschutzbeauftragter, Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein, Arbeitsgericht Neumünster

· Artikel im Heft ·

Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Seite 18 bis 21
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Body Teil 1

Vermutet der Arbeitgeber eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, so hat er bereits aufgrund seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im

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Mit einer vielbeachteten Entscheidung vom 8.9.2021 (5 AZR 149/21) hat das BAG erkannt, dass im Fall, dass ein Arbeitnehmer, der sein

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die

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Bisherige Rechtslage

Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich

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Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

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Eine Sekretärin war seit 2007 in Teilzeit an einer Grundschule beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung, sodass die