Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Erschütterung des Beweiswerts
Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG erhebt, darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Diesen Beweis wird er i. d. R. dadurch führen, dass er dem Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 EntgFG vorlegt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs.
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RiArbG Sönke Oltmanns

· Artikel im Heft ·
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als Anspruchsvoraussetzung nach dem EntgFG hat der Arbeitnehmer darzulegen und
Der Inhaber der einzigen Allgemeinarztpraxis am Ort beschäftigte vier angestellte Mitarbeiterinnen. Er hatte für die Zeit vom Freitag, 3.4
Bisherige Rechtslage
Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich
Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beruht auf § 3 Abs. 1
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den