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ARBEITSRECHT
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Aktuelle rechtliche Herausforderungen
Erschütterung des Beweiswerts
Nach den allgemeinen Beweislastregeln muss der Arbeitnehmer, der einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG erhebt, darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig ist. Diesen Beweis wird er i. d. R. dadurch führen, dass er dem Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 EntgFG vorlegt.
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