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WORTWECHSEL
„Das LkSG betrifft auch Belegschaften und Mitbestimmungsakteure im Inland“
Wortwechsel
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“. Glücklicherweise hat sich zwischenzeitlich eingebürgert, es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder, noch besser, das Lieferkettengesetz zu nennen.
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