DBA Luxemburg: Erleichterung­ des grenzüberschreitenden Arbeitens

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Bild: Oleksii/stock.adobe.com
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Luxemburg und Deutschland haben am 6.7.2023 ein Änderungsprotokoll abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der sich ändernden Arbeitswelt ist darin eine Vereinfachung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf Arbeiten im Homeoffice vorgesehen.
Die bereits bestehende Bagatellregelung von derzeit 19 Tagen wird ab dem Kalenderjahr 2023 auf 34 Tage pro Kalenderjahr ausgeweitet. Außerdem werden die bereits bestehenden Vereinbarungen zu Abfindungen und zu einem pauschalierten Aufteilungsmechanismus in das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) integriert. Sofern das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem­ Jahr abgeschlossen wird und da­ran anschließend auch die Ratifikationsurkunden rechtzeitig vor dem Jahresende ausgetauscht werden, tritt das Änderungsprotokoll noch in diesem Jahr in Kraft. Alle Änderungen sind dann grundsätzlich zum 1.1.2024 anwendbar.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Sandra Peterson

Sandra Peterson
Steuerberaterin, Referent Lohnsteuer, ZF Group, München

· Artikel im Heft ·

DBA Luxemburg: Erleichterung­ des grenzüberschreitenden Arbeitens
Seite 50
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