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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Dienstwagenversteuerung

Die Finanzämter haben auch während der Corona-Krise an der monatsweisen Versteuerung des Dienstwagens für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte nach der 0,03-%-Methode festgehalten. Bei dieser Methode wird allerdings unterstellt, dass der Mitarbeiter weiter 15-mal im Monat von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fährt.

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