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 Bild: robru/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 14 Minuten
ARBEITSRECHT

Diskriminierende Kundenwünsche

Im Lichte der EuGH-Rechtsprechung

1 Vorliegen einer Benachteiligung

„Beim nächsten Mal bitte kein Schleier.“ Diese Forderung stellte der Kunde eines französischen IT-Beratungsunternehmens, nachdem eine Projektingenieurin in den Geschäftsräumen des Kunden eingesetzt wurde – und bei der Verrichtung ihrer Arbeiten ein muslimisches Kopftuch trug.

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