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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

Ein Schwerbehinderter bewarb sich um eine Hauswartstelle. Nach einem Vorstellungsgespräch arbeitete er zwei Tage zur Probe. Da das Unternehmen mit seinen Leistungen sehr zufrieden war, unterbreitete es ihm ein Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags. Man einigte sich auf ein zweihundert Euro über den durchschnittlichen Einstiegsgehältern liegendes Gehalt von 2.700 Euro brutto.

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