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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Doppelte Haushaltsführung bei kurzer Fahrzeit
In einem kürzlich vom FG Münster entschiedenen Fall ging es um das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung eines Geschäftsführers, der bei einer ca. 30km von seinem Wohnort ansässigen Arbeitgeberin beschäftigt war. Die angemietete Zweitwohnung lag in ca. 1km Entfernung zum Arbeitsort.
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