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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
E-Autos und Treibhausgasminderungsquote
Halter von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen können seit 2022 und aktuell bis 2030 am sog. Treibhausgasminderungs-Quotenhandel teilnehmen. Dabei wird die CO2-Emissionseinsparung, die sich durch den Antrieb mit Strom anstelle fossilen Kraftstoffs ergibt, gegen eine Prämie verkauft. Am Handel teilnehmen kann der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des Fahrzeugs.
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