E-Mobilität bei Dienstwagen

Elektro- oder Hybridfahrzeuge
Dienstwagenregelungen fallen üblicherweise in den Verantwortungsbereich des Personalwesens. Dabei beschränkt sich die Aufgabe nicht alleine auf die Vorgabe und Durchsetzung der Regelungen. Seit Elektrofahrzeuge an Popularität gewonnen haben, gilt es auch, die alternativen Antriebsarten zu berücksichtigten, sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus der der Dienstwagennutzer, wobei die finanziellen bzw. steuerlichen Auswirkungen eine mitentscheidende Rolle spielen. Wie ist die aktuelle Situation und wie sehen konkrete Beispielberechnungen aus?
1105
 Bild: OrthsMedien/stock.adobe.com
Bild: OrthsMedien/stock.adobe.com

Grundsätzliche Perspektive

Wie die Zukunft der Mobilität aussieht, kann nicht sicher prognostiziert werden. Der politische Wille ist jedoch eindeutig: Die Anzahl der Elektrofahrzeuge soll weiter zunehmen. Entsprechend werden umfangreiche steuerliche Vergünstigungen gewährt. Ein Paradigmenwechsel erscheint unwahrscheinlich, die Förderung von Elektrofahrzeugen und die Verteuerung der Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird anhalten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Thomas Schneider

Thomas Schneider
Dipl.-Kaufmann, Compliance-Verantwortlicher, Essen

· Artikel im Heft ·

E-Mobilität bei Dienstwagen
Seite 48 bis 50
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5.11.2021 (IV C 6 – S 2177/19/10004:0008, IV C 5 – S 2334/19/10009:003) die bisherigen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

In Zeiten von vermehrtem Arbeiten im heimischen Arbeitszimmer bleibt der Firmenwagen, der sonst auch für die Fahrten zur Arbeit genutzt

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangssituation

Die mit einem zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Finanzämter haben auch während der Corona-Krise an der monatsweisen Versteuerung des Dienstwagens für die Fahrten Wohnung

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der BFH hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16.12.2020 (VI R 19/18, veröffentlicht am 24.6.2021) mit

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Babylonische Begriffsvielfalt und Definitionen

Telearbeit ist definiert in § 2 Abs. 7 ArbStättV. Wenn der Arbeitnehmer zu Hause einen „festen