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ARBEITSRECHT
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Strafrechtliche Risiken für Arbeitgeber
Ausgangslage
Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder genesene Personen i.S. d. § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein.
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