Ausgangslage
Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder genesene Personen i.S. d. § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung sein. Mit dieser gesetzlichen Regelung ist aktuell zu leben, da das BVerfG die Eilanträge zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht“ nach § 20a IfSG abgelehnt hat (BVerfG, Beschl. v. 10.2.2022 – 1BvR2649/21).
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Oliver Chama

Prof. Tobias Noll

· Artikel im Heft ·
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG
Problempunkt
Die Kläger haben sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Betreiberin des Seniorenheims hat ihre Pflegekräfte seit
In einem Brandenburger Unternehmen bewarb sich kürzlich eine 15-jährige Jugendliche um eine Aushilfstätigkeit im Service des Restaurantbetriebs, um
Restrukturierungen erfassen regelmäßig und derzeit auch zunehmend Mitarbeiter der mittleren und höheren Führungsebene, d. h. leitende
Ausgangslage
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden,