(Elektro-)Fahrräder

1105
 Bild: Boggy/stock.adobe.com
Bild: Boggy/stock.adobe.com

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich in einem gleichlautenden Erlass vom 9.1.2020 zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern geäußert. Grundsätzlich liegt der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Überlassung zur privaten Nutzung 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Bruttopreisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads zugrunde. Bei Überlassung in den Jahren 2019 bis 2030 ergibt sich eine Herabsetzung der Bemessungsgrundlage.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

(Elektro-)Fahrräder
Seite 174
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Bei der Freiwilligen Feuerwehr ging eine anonyme Anzeige ein, wonach behauptet wurde, dass Gegenstände der Feuerwehr über ein bestimmtes Ebay-Konto

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Die Beklagte betreibt eine Zahnarztpraxis und beschäftigt dort nicht mehr als zehn Arbeitnehmer. Die Klägerin war bei

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Im Rahmen einer Habilitation veröffentlichte der Kläger über einen Zeitraum von zehn Jahren (2006 bis 2016) hinweg wiederholt

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Der Kläger war als Verkaufsleiter angestellt. Der Beklagte ist Betriebsratsvorsitzender. Von September 2022 bis Juli

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten über das Recht zur Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung an Betriebsversammlungen in

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht und wir werfen einen Blick auf die Vorhaben der künftigen Regierung im Bereich Arbeitsrecht