Elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2026
Das BMF hat mit Bekanntmachung vom 29.8.2025 (IV C 5 – S 2533/00123/007/007) das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 bekannt gegeben. Im Gegensatz zu dem Muster für das Jahr 2025 gibt es keine wesentlichen Änderungen. Bei der Ausstellung der Bescheinigungen ab 2026 sind weiterhin die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 5.9.2024 (IV C 5 – S 2378/19/10002 :002) zu beachten.
Außerdem weist das BMF darauf hin, dass künftig bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt werden. Die Bescheinigung des bislang unter Nr. 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.
