Elternzeit

Praxisfragen und Überblick
Unter dem Oberbegriff Elternzeit hat der Gesetzgeber ein Modell der zeitlich begrenzten Reduzierung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern zur Betreuung von Kindern eingeführt (§§ 15–21 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, „BEEG“). Wer sagt: „Ich nehme nächstes Jahr Elternzeit“, meint damit zumeist eine Phase, in der er sich vollständig der Kinderbetreuung widmet und gar nicht beruflich tätig wird. Es existieren weitere Facetten, die alle unter dem gesetzlichen Oberbegriff „Elternzeit“ firmieren. Diese regelt das BEEG in nur zwei Normen (§§ 15 und 16) mit insgesamt 13 teils sehr langen Abschnitten.
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 Bild: Wayhome Studio/stock.adobe.com
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Kinder sind Kinder

Zum erleichterten Verständnis sei in diesem Beitrag zwischen Elternzeit und Elternteilzeit unterschieden:

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Dr. Peter Körlings

Dr. Peter Körlings
Rechtsanwalt, Praxisgruppe Arbeitsrecht, Hogan Lovells International LLP, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Elternzeit
Seite 638 bis 643
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Body Teil 1

Elternzeitverlangen zur Betreuung des Kindes

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines

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Welcher Ansicht folgen Sie: Wurde das im deutschen Entwurf umgesetzt oder nicht?

Seeland: Die Richtlinie wurde in diesem Punkt eindeutig

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Begeht eine schwangere Arbeitnehmerin eine Tat, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, bedarf diese der Zustimmung der im

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Die Beklagte beschäftigt die Klägerin seit 2008 als Produktionsmitarbeiterin. Es gilt ein vollkontinuierliches

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Die Parteien stritten vorliegend über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines

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Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen