„Entgrenzte“ Arbeitnehmer

Eine Auslandsbeschäftigung ermöglicht es den Unternehmen, dringend benötigtes Knowhow an ausländische Standorte zu transferieren, Arbeitnehmer in die internationale Struktur einzubinden sowie deren Sprachkenntnisse und Auslandserfahrungen zu fördern. Eine Win-win-Situation, sollte man meinen. Doch dies trifft leider nicht auf jede Konstellation der Auslandsbeschäftigung zu.
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Manhattan panorama at sunset aerial view, New York, United States Bild: Oleksandr Dibrova/stock.adobe.com
Manhattan panorama at sunset aerial view, New York, United States Bild: Oleksandr Dibrova/stock.adobe.com

1 „Reiner“ Auslandsvertrag

Lässt man einmal die klassischen Formen der Auslandsbeschäftigung, wie die Arbeitnehmerentsendung mittels der Kombination von ruhendem Grundarbeitsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland und flankierendem Entsendungsvertrag, oder die internationale (konzerninterne) Arbeitnehmerüberlassung außen vor, so kristallisiert sich zudem der Modus Operandi des Abschlusses eines „reinen“ Auslandsvertrags mit dem Mitarbeiter heraus.

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Manfred Schmid

Manfred Schmid
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Head of German Employment & Reward, Pinsent Masons Germany LLP, München

Dr. Joël Hofmann

Dr. Joël Hofmann
RA, FA für Arbeitsrecht, Pinsent Masons Germany LLP, München

· Artikel im Heft ·

„Entgrenzte“ Arbeitnehmer
Seite 640 bis 643
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