Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder

1105
 Bild: rupbilder/stock.adobe.com
Bild: rupbilder/stock.adobe.com

Im Monatsbericht des BMF vom Oktober 2023 wird festgehalten, wie viele Prüfer seitens der Finanzverwaltung tätig sind und welche Ergebnisse sie erzielten. Im Jahr 2022 waren bundesweit 12.949 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 10,8 Mrd. Euro erzielt. 7,8 Mrd. Euro Mehrergebnis entfallen auf die Prüfung von Großbetrieben. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte ein Mehrergebnis von 1 Mrd. Euro. Das Mehrergebnis teilt sich auf die einzelnen Steuerarten wie folgt auf:

  • Gewerbesteuer 25 %,
  • Körperschaftsteuer 24,1 %,
  • Einkommensteuer 19,4 % und
  • Umsatzsteuer 12 %.
  • Auf die sonstigen Steuern entfällt ein Anteil von 10,2 %.

Leider kann dieser Statistik nicht entnommen werden, welche Gegeneffekte die Mehrergebnisse in den Folgejahren nach den Prüfungen bewirkten. Soweit z. B. Vorräte erhöht werden, erfolgt im Folgejahr der entsprechende Umkehreffekt, sodass diese Auswirkungen dann zum Teil per Saldo gegen null Euro gehen.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen116.03 KB

· Artikel im Heft ·

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfungen der Länder
Seite 49

Seit 30.11.2022 ist ChatGPT der Öffentlichkeit frei zugänglich. Laut einer Studie des TÜV-Verbands erwartet die Mehrheit der dort Befragten, dass sich

Der Zweite Senat des BAG hatte den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV um eine Auslegung des Unionsrechts zu der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen nach § 78 Satz 2 BetrVG wegen ihrer Amtstätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Dies

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Neue Pflichten durch das HinSchG

Geht eine Meldung bei der internen Meldestelle ein, ist diese gem. § 17 Abs. 1 Nr. 6 HinSchG zum

Für große Aufmerksamkeit sorgte zunächst im September 2022 ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Sa 39 öD/22), das vom BAG mit Urteil vom 23.8.2023

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Am 30.8.2023 wurde das sog. Wachstumschancengesetz durch das Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll in Kürze