Am 4.12.2018 hat der Bundestag eine Ergänzung zu § 4a Abs. 2 Satz 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) beschlossen. Die Ergänzung geht zurück auf eine Auflage des BVerfG aus der Grundsatzentscheidung vom 11.7.2017 (1 BvR 1571/15, AuA 3/18, S. 180), das das TEG grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, jedoch vom Gesetzgeber einige Nachbesserungen gefordert hatte (vgl. BP in AuA 9/17, S. 511).
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Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes

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