Erste Tätigkeitsstätte nach neuem Reisekostenrecht

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

In zwei aktuellen Urteilen hat sich der BFH mit der Auslegung des Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte befasst. Das Urteil vom 30.9.2020 (VI R 11/19) betraf einen Rettungsassistenten. Das zweite Urteil (VI R 10/19) betraf einen Postzusteller. Bei dem Rettungsassistenten kam der BFH zu dem Ergebnis, dass die erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG dort liegt, wo der Arbeitnehmer arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten ausübt. Dies war bei dem Rettungsassistenten die Rettungswache, weil er dort vorbereitende Tätigkeiten wie Überprüfung des Fahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem Verbrauchsmaterial prüft. Bei dem Postzusteller wurde als erste Tätigkeitsstätte das Zustellzentrum angesehen.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen527.15 KB

· Artikel im Heft ·

Erste Tätigkeitsstätte nach neuem Reisekostenrecht
Seite 48
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbar

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Im Rahmen einer Klage eines IT-Beraters, der in den strittigen Jahren 2016 bis 2018 selbstständig tätig war und diese Tätigkeit an vier

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter gem. TVöD-V beschäftigt und arbeitet im Schichtdienst. Arbeitet er an

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtsprechungsüberblick

Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)

Das BSG bejahte eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

●Problempunkt

Der Arbeitsvertrag der Klägerin sah eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 27.9.2022 – 1 Sa 39 öD/22, Revision eingelegt unter dem Az. 5 AZR 349/22) stritten die Parteien