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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Erste Tätigkeitsstätte nach neuem Reisekostenrecht
In zwei aktuellen Urteilen hat sich der BFH mit der Auslegung des Begriffs der ersten Tätigkeitsstätte befasst. Das Urteil vom 30.9.2020 (VI R 11/19) betraf einen Rettungsassistenten. Das zweite Urteil (VI R 10/19) betraf einen Postzusteller. Bei dem Rettungsassistenten kam der BFH zu dem Ergebnis, dass die erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs.
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