Viele Arbeitnehmer sind derzeit von zu Hause aus tätig. Manche Mitarbeiter sind gar vollständig von der Arbeitsleistung freigestellt, z. B. aufgrund von Kurzarbeit. Dennoch steht ein Firmenwagen zur Verfügung. Wurde dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, ändert die Tätigkeit im Homeoffice nichts an der Notwendigkeit der pauschalen Versteuerung des geldwerten Vorteils mit 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer. Nicht die tatsächliche Nutzung des Wagens, sondern die bestehende Möglichkeit zur Nutzung ist dafür ausschlaggebend.
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Sandra Peterson

· Artikel im Heft ·
In Zeiten von vermehrtem Arbeiten im heimischen Arbeitszimmer bleibt der Firmenwagen, der sonst auch für die Fahrten zur Arbeit genutzt
Ausgangssituation
Die mit einem zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers
Grundsätzliche Perspektive
Wie die Zukunft der Mobilität aussieht, kann nicht sicher prognostiziert werden. Der politische Wille ist
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5.11.2021 (IV C 6 – S 2177/19/10004:0008, IV C 5 – S 2334/19/10009:003) die bisherigen
Die Finanzämter haben auch während der Corona-Krise an der monatsweisen Versteuerung des Dienstwagens für die Fahrten Wohnung
Im Jahr 2021 hat sich die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geändert. Anstelle einer