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 Bild: summertomato/stock.adobe.com
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STEUERN + FINANZEN

Förderbetrag betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für ihre Beschäftigten leisten, erhalten den bAV-Förderbetrag als staatliche Förderung. Aktuell liegt der Förderbetrag bei 30 % des zusätzlichen Beitrags, höchstens 288 Euro jährlich je Arbeitnehmer.

Als weiterer Anreiz für den Aufbau bzw. die Ausweitung einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung soll der Förderbetrag nun auf 360 Euro erhöht werden (Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze – 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz). Künftig, d. h. ab 2027, würden so zusätzliche Arbeitgeberbeiträge bis zu höchstens 1.200 Euro gefördert werden.

Diese staatliche Förderung richtet sich insbesondere an die arbeitgeberseitige Förderung der betrieblichen Altersversorgung von Gering- und Durchschnittsverdienern. Daher sind Einkommensgrenzen zu beachten, bisher ein monatliches Bruttoeinkommen von höchstens 2.575 Euro. Ab 2027 soll eine Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erfolgen. Damit soll gewährleistet werden, dass Beschäftigte aufgrund einer Einkommenserhöhung nicht mehr aus der Förderung fallen.

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Die Arbeitgeberbeiträge, die mit dem bAV-Förderbetrag gefördert werden, sind steuerfrei. Spätere Auszahlungen sind daher steuerpflichtig.

Eine weitere Änderung mit steuerlicher Auswirkung ist die vorgesehene Erweiterung von Abfindungen für Kleinanwartschaften, sofern der Abfindungsbetrag mit Zustimmung des Abgefundenen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese Änderung wird mit einer Steuerfreistellung der Abfindungszahlung ergänzt. Auch hier gilt, dass die späteren Leistungen, die auf steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers beruhen, zu steuerpflichtigen Auszahlungen führen.

Sandra Peterson

Sandra Peterson

Steuerberaterin, Referent Lohnsteuer, ZF Group, München
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Förderbetrag betriebliche Altersversorgung

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