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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Freiberufliche Tätigkeit eines Prüfingenieurs
Der BFH hatte sich mit Urteil vom 14.5.2019 (VIIIR35/16) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Prüfingenieur, der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführt, freiberuflich oder gewerblich tätig ist.
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