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 Bild: Lustre Art Group/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Freie Mitarbeit

Voraussetzung, Grenzen und rechtssichere Gestaltung

Die freie Mitarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auftragnehmer seine Tätigkeit in wirtschaftlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausübt. Statt der Eingliederung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (§ 611a BGB) wird die Zusammenarbeit über die zivilrechtlichen Regelungen des Dienst- oder Werkvertrags definiert (§§ 611, 631 BGB; vgl.

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