Freiwilligenprogramme als Alternative

Ergänzung zu Kündigungen beim Personalabbau

Unter einem Freiwilligenprogramm versteht man den systematischen Abschluss von Aufhebungsverträgen, durch die Arbeitnehmer zu zuvor festgelegten Konditionen freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Dieses Instrument kommt bei Restrukturierungen und Personalabbaumaßnahmen zur Anwendung.

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 Bild: Pixelot/stock.adobe.com
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1 Begriff des Freiwilligenprogramms und Vorteile

Beabsichtigt ein Unternehmen, eine größere Anzahl von Stellen abzubauen, steht ihm in erster Linie die betriebsbedingte Kündigung zur Verfügung. Der Nachteil betriebsbedingter Kündigungen liegt jedoch in der nach § 1 Abs. 3 KSchG durchzuführenden Sozialauswahl. Letztere führt dazu, dass der Arbeitgeber nicht unabhängig von bestimmten abschließenden sozialen Kriterien entscheiden und nur in sehr engen Grenzen bevorzugte Mitarbeiter (z. B. Leistungsträger) im Unternehmen halten kann. Nicht zu vernachlässigen ist ferner der i. d. R.

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Dr. Sebastian Kroll

Dr. Sebastian Kroll
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, ADVANT Beiten

Laura Brüning

Laura Brüning
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Freiwilligenprogramme als Alternative
Seite 408 bis 411
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