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Bild: FAHMI/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Frist zur Abgabe von Steuererklärungen

Die Körperschaftsteuererklärungen 2022 sind einschließlich der Erklärung zu den gesonderten Feststellungen des steuerlichen Einlagenkontos und des Sonderausweises nach §§ 27, 28 KStG, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags und des fortführungsgebundenen Verlustvortrags, zur Feststellung des Zinsvortrags und des Zuwendungsvortrags sowie der Zerlegung der Körperschaftsteue

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