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ARBEITSRECHT
Geschäftsgeheimnisschutz
Handlungsbedarf für Personalabteilungen
1 Notwendigkeit angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen
Der Begriff des Geschäftsgeheimnisses (vgl. zum GeschGehG generell bereits Schmid/Willems, AuA 2/19, S. 88) ist in § 2 Nr. 1 GeschGehG definiert. Vorschrift – § 2 GeschGehG Begriffsbestimmungen „Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.
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