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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
Mit Urteil vom 15.11.2022 hatte der BFH (VII R 23/19) ein weiteres Mal in einem Fall zu entscheiden, in dem es um die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH ging. Grundsätzlich hat jeder Geschäftsführer die Pflicht, für die GmbH sämtliche Steuererklärungen vollständig, richtig und rechtzeitig abzugeben. Fehler in Steuererklärungen hat er unverzüglich zu berichtigen.
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