Direkt zum Inhalt
 Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Insolvenz: Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer

Der BFH hat mit Urteil vom 22.10.2019 (VII R 30/18) entschieden, dass bei Insolvenzantragstellung und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim GmbH-Geschäftsführer verbleibt. Unter Umständen kann er damit für nicht gezahlte Lohnsteuern in Haftung gehen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium