Das BMF hat am 8.5.2019 unter dem Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ – kurz JStG 2019 – einen Referentenentwurf veröffentlicht. Neben den geplanten Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität (vgl. Kurz gemeldet, AuA, 6/19, S.365) sind darin weitere Änderungen mit Relevanz für die Lohnsteuer vorgesehen:
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Der Bundesrat hat am 27.9.2024 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2024 abgegeben. Aus lohnsteuerlicher Sicht
nun ist er da, der lang ersehnte Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem BMAS. Nicht ganz im ersten Quartal dieses Jahres – wie
Ausgangslage
Viele kleine und mittelständische Unternehmen finden keinen geeigneten Nachfolger. Laut dem Report Unternehmensnachfolge 2024 der
Überrascht Sie der Beschluss des BAG?
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