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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Keine Begrenzung der 1%-Regelung möglich
Der Kläger nutzte einen im Betriebsvermögen befindlichen Pkw auch für private Zwecke. Der Kaufpreis für das gebrauchte Fahrzeug lag deutlich unter dem Listenpreis (64.000 Euro inkl. USt). Den geldwerten Vorteil ermittelte der Kläger mit 50 % der Gesamtkosten von 11.000 Euro. Ein Fahrtenbuch führte der Kläger nicht.
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