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TITELTHEMA
KI im Arbeitsverhältnis
Verbindliche Regelungen schaffen
Was ist KI?
Obwohl KI mittlerweile in aller Munde ist, gibt es bislang keine anerkannte Definition. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich bspw. bei ChatGPT um KI (vgl. u. a. Kalbfus/Schöberle, ArbRAktuell 2023, S. 251).
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