KI im Arbeitsverhältnis

Verbindliche Regelungen schaffen

Künstliche Intelligenz (KI) spielt aufgrund der wachsenden Fortschritte nicht nur in der heutigen gesellschaftlichen Diskussion, sondern auch im Arbeitsverhältnis eine immer größere Rolle. Schon heute wird KI vielfach zur Unterstützung im Arbeitsalltag genutzt. So setzen bspw. immer mehr Personalabteilungen auf den Einsatz von KI im Rahmen ihrer Bewerbungsprozesse. KI soll dabei nicht nur die teils sehr aufwendigen Auswahlverfahren effizienter gestalten. Mit dem Einsatz von KI wird etwa auch die Hoffnung verbunden, dass der am besten geeignete Bewerber nach rein objektiven Kriterien und ohne den Einfluss menschlicher Vorurteile gefunden wird. Große mediale Aufmerksamkeit im Bereich KI erfährt zudem derzeit ChatGPT. Der KI-gesteuerte Chatbot von OpenAI, der u. a. automatisiert Texte erstellen kann, dient vielen Arbeitnehmern vermehrt als Hilfsmittel im Arbeitsalltag. Der rechtliche Rahmen von KI im Arbeitsverhältnis ist jedoch noch weitestgehend ungeklärt. Einige ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen sollen nachfolgend angesprochen werden.

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 Bild: master1305/stock.adobe.com
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Was ist KI?

Obwohl KI mittlerweile in aller Munde ist, gibt es bislang keine anerkannte Definition. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich bspw. bei ChatGPT um KI (vgl. u. a. Kalbfus/Schöberle, ArbRAktuell 2023, S. 251). Wird ChatGPT selbst danach gefragt, was „künstliche Intelligenz“ ist, gibt ChatGPT eine Reihe von Hinweisen wieder, die bei dem Versuch, „KI“ zu definieren, immer wieder genannt werden, so z. B.:

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Manuela Winkler

Manuela Winkler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Counsel, Dentons, München

Dr. Philipp Byers

Dr. Philipp Byers
Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dentons, München

· Artikel im Heft ·

KI im Arbeitsverhältnis
Seite 8 bis 12
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